Kunigunde darf nicht sterben

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Neu 2013

Lustspiel von Herbert Hollitzer

3 Akte, 3m, 3w Rollen, 1 Bild, ca. 110 Minuten

7 Bücher € 160,- • Zusatzbuch € 15,-

Aufführungsgebühr 10 % der Einnahmen

Mindestgebühr € 80,-

Inhalt
Das Ehepaar Hans-Dietrich und Eleonore-Marie Kellermann haben
sich zu erstaunlich günstigen Konditionen einen alten Bauernhof
auf dem Lande gekauft. Mit diesem neuen Domizil haben sie große
Pläne. Durch weitreichende Umbau- und Renovierungsmaßnahmen
wollen sie für sich aus dem alten Gemäuer ein Refugium in
der Ruhe und Abgeschiedenheit auf dem Lande erstellen. Bei dem
Kaufvertrag hat Herr Kellermann aber leider übersehen, dass darin
für die alte Magd Kathi Reißzahn ein lebenslanges Wohnrecht
eingetragen ist. Neben allerlei Kleingetier beherbergt der Hof noch
das alte Hausschwein Kunigunde, das nach dem letzten Willen des
verstorbenen Bauern hier ihr Gnadenbrot erhält und von der Magd
Kathi versorgt wird. Die Kellermanns sind bemüht die Magd Kathi,
die Kunigunde und das andere Viehzeug vom Hof zu bekommen,
da sie sich durch deren Anwesenheit in ihrer Lebensqualität
unerträglich gestört fühlen. Unterstützt werden sie darin durch
ihren Rechtsanwalt von Stetten. Kathi will sich und die Kunigunde
aber nicht so einfach vertreiben lassen. Hilfe erhält sie durch
ihren guten Bekannten Hubert Merk und ihre Nichte Steffi Reißzahn.
Zwischen den beiden Parteien beginnt ein Ringen auf Hauen
und Stechen.

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